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Entscheidungen

Wenn Sie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden benötigen, können Sie diese bei uns anfordern. Dies ist nur schriftlich möglich. Hierfür können Sie sich des normalen Postwegs, des Telefax oder der E-Mail bedienen. Bitte teilen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse sowie Ihr rechtliches Interesse für die Übersendung der angeforderten Entscheidung mit.

Die gewünschte Entscheidung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Soweit die angeforderte Entscheidung hier in elektronischer Form vorliegt, kann diese auch per E-Mail an Sie übermittelt werden.

Bitte prüfen Sie, ob die gewünschte Entscheidung in der Landesrechtsprechungssammlung veröffentlicht ist. In diesem Fall erfolgt ein Bezug über diese Datenbank.  Die Landesrechtsprechungsdatenbank  können Sie über "Anwendungen - Bürgerservice Hessenrecht aufrufen.

Die Übersendung von Entscheidungen ist kostenpflichtig.
Für die ersten 50 Seiten werden je Seite 0,50 € und für jede weitere Seite 0,15 € erhoben. Erfolgt der Versand an Sie per E-Mail, kostet dies 2,50 € für jedes Dokument.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Service-Einheiten zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer: 0611/32 61-0

Hier können Sie die gewünschte Entscheidung anfordern:

Verwaltungsgericht Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden

Telefax: 32 70 61 311
E-Mail: verwaltung@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de

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