Der Vorsitzende Richter der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Beschluss vom 14.05.2013 einem Eilantrag der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oestrich-Winkel gegen den Bürgermeister stattgegeben.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Beschluss vom 17.04.2013 den Antrag mehrerer Anlieger der Brunnenstraße in Bad Schwalbach auf Einholung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens mangels rechtlichen Interesses abgelehnt.
Die Fachkammer für Personalvertretungsrecht Land hat durch Beschluss vom
27.03.2013 entschieden, dass die beabsichtigte Abordnung eines Personalratsmitgliedes mit dem Ziel der Versetzung vom Hessischen Kultusministerium an das Landesschulamt der Zustimmung des Personalrats beim Hessischen Kultusministerium bedarf.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Beschluss vom 12.04.2013 die Eilanträge mehrerer Anwohner gegen die von der Landeshauptstadt Wiesbaden erteilte Baugenehmigung zum Umbau und zur Erweiterung des bestehenden Einrichtungshauses XXXL Mann Mobilia und der Errichtung von 581 Parkplätzen in der Äppelallee zurückgewiesen.
Erfolglos blieb die Klage eines ehemaligen Bürgermeisters der Gemeinde Schlangenbad, mit der er vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden die Festsetzung eines höheren Ruhegehaltes erreichen wollte.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Urteil vom 15.03.2013
eine Klage zurückgewiesen, mit der der Kläger vom Statistischen Bundesamt Informationen über die Ermittlung der sozialhilferechtlichen Regelsätze, die er für Alleinstehende zu niedrig hält, aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes erstrebte.
Der Vorsitzende Richter der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Beschluss vom heutigen Tage den Antrag des Kandidaten der Piratenpartei zurückgewiesen, mit dem die Landeshauptstadt Wiesbaden verpflichtet werden sollte, ihn als Bewerber für die Wahl des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Wiesbaden am 24.02.2013 vorläufig zuzulassen.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Urteil vom 29.10.2012 entschieden, dass Schüler, die die 10. Klasse im Rahmen der Schulform G8 besuchen, Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten haben.